Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Soccer Challenge erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie werden bei Vertragsabschluss vom Geschäftspartner anerkannt und sind auf unbestimmte Zeit gültig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Soccer Challenge ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Gegenstand und Umfang der Leistungen

2.1. Die Leistungen und Angebote von Soccer Challenge umfassen die Organisation und Durchführung von Freizeitveranstaltungen für Kinder und Jugendliche (im Folgenden „Camps oder Individualtrainingseinheiten“).
2.2. Die von Soccer Challenge selbst angebotenen Camps oder Individualtrainingseinheiten bestehen aus entweder einer oder mehreren Tageseinheiten ohne Beherbergung der Teilnehmer. Der konkrete Umfang der im Rahmen eines bestimmten Camps zu erbringenden Leistungen ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Leistungsbeschreibungen der Camps oder Individualtrainingseinheiten stehen Ihnen auf der Website http://camp.soccer-challenge.at zur Einsicht zur Verfügung.

3. Haftung bei Unfall/Krankheit/Sachschäden

3.1. Der Veranstalter lädt den Teilnehmer unverbindlich zur Angebotsstellung ein.
3.2. Der Vertragsabschluss mit Soccer Challenge kommt mit der Anmeldung eines Teilnehmers zu einem der angebotenen Camps oder Individualtrainingseinheiten zustande.
3.3. Die Anmeldung zu den von Soccer Challenge angebotenen Camps oder Individualtrainingseinheiten erfolgt über die Anmeldefunktion auf der Website http://camp.soccer-challenge.at. Ersatzweise kann die Anmeldung in Ausnahmefällen auch schriftlich per E-Mail erfolgen.
3.4. Bei Abschluss der Anmeldung zur Teilnahme am Camp oder am Individualtraining über die Website können die Anmelder innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Anmelder mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail an camp@soccer-challenge.at den Veranstalter über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Für den Fall des Widerrufs erstattet Soccer Challenge die volle Anmeldegebühr, soweit der Anmelder in diesem Zeitraum keine Leistungen des Camps genutzt hat.
3.5. Bei Übermittlung einer Buchung (namentlich Buchungsportal oder E-Mail) wird dem Teilnehmer der Eingang der Buchung bestätigt. Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
3.6. Vertragspartner von Soccer Challenge ist diejenige Person [Erziehungsberechtigter (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, etc.)], die eine Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Camp oder einem Individualtraining im eigenen oder im fremden Namen vornimmt (im Folgenden „Vertragspartner“).
3.7. Der Vertrag mit Soccer Challenge kommt unter Zugrundelegung der aktuellen Preise, einsehbar auf der Website http://camp.soccer-challenge.at, zustande. Soccer Challenge ist zu regelmäßigen Erhöhungen des von uns verrechneten Entgelts berechtigt. Eine solche Abänderung hat jedoch keine Auswirkungen auf im relevanten Zeitpunkt bereits bestehende Verträge.
3.8. Alle angegebenen Preise für die Camps oder Individualtrainingseinheiten sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Trotz Anwendung größter Sorgfalt können falsche Preisangaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Sämtliche Preisangaben sind verbindlich. Im Camp-Preis enthalten, ist die Betreuung durch eine(n) Kursleiter(in), die Nutzung der Sportstätte, ein Trainingsoutfit (T-Shirt und kurze Hose) das Mittagessen und die Obstjause, sowie allfälliges Leihmaterial. Im Preis für ein Individualtraining enthalten, ist die Betreuung durch eine(n) Kursleiter(in) und die Nutzung der Sportstätte.

4. Teilnahmebedingungen

4.1. Teilnahmeberechtigt an den Angeboten von Soccer Challenge sind Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 12 Jahren. Für ein Individualtraining existiert kein Höchstalter. Wird die Mindestteilnehmerzahl in der Höhe von 12 Personen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der Verantwortlichen von Soccer Challenge. Sofern die Veranstaltung aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt abgesagt wird, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmegebühr. Eine Teilnahme kann aufgrund beschränkter Kapazitäten nicht garantiert werden. Sollten mehr Bewerber als Plätze vorhanden sein, entscheiden die Verantwortlichen von Soccer Challenge über die Vergabe.
4.2. Die sportlichen Aktivitäten werden nach Möglichkeit sowohl für Anfänger als auch Fortgeschrittene angeboten; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
4.3. Das Camp-Programm und das Individualtrainingsprogramm werden, sofern möglich, bei jedem Wetter durchgeführt. Durch Schlechtwetter verlorengegangene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit im Rahmen der Camp-Zeiten nachgeholt; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Durch Schlechtwetter verlorengegangene Individualtrainingseinheiten werden nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
4.4. Sollte der Camp-Aufenthalt oder ein Individualtraining von einem Teilnehmer frühzeitig aus Gründen abgebrochen werden, die nicht der Sphäre von Soccer Challenge zuzurechnen sind (z.B. wegen Krankheit, disziplinären Gründen, Verletzung, etc.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts. Die mit dem vorzeitigen Abbruch verbundenen zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4.5. Soccer Challenge behält sich vor, Teilnehmer aufgrund eines Verstoßes gegen die für das Camp oder für die Individualtrainingseinheiten geltenden Verhaltensregeln abzumahnen und bei fortgesetztem Verstoß, vorsätzlicher Sachbeschädigung, oder sonstigen strafbaren Handlungen, vom Camp bzw. vom Individualtraining auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist von der mit seiner Obsorge betrauten Person oder einer von dieser Person nominierten Person vom Trainingsort abzuholen oder hat die Heimreise nach vorangehender Einwilligung der mit seiner Obsorge betrauten Person selbständig anzutreten. Ein Anspruch auf nicht konsumierte Leistungen besteht in diesem Falle nicht. Alle dadurch entstandenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und werden diesem nach Beendigung des Camps oder des Individualtrainings gesondert in Rechnung gestellt.
4.6. Sollte der Camp-Aufenthalt oder ein Individualtraining wegen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streiks, etc.) nicht programmgemäß verlaufen, bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber Soccer Challenge.
4.7. Für alle Teilnehmer gelten die zu Beginn jedes Camps oder jeder Individualtrainingseinheit mündlich ausgesprochenen Verhaltensregeln. Insbesondere gelten: Verbot von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln; Verbot von Spiel um Geld oder Geldeswert; Verbot von Medien, die nach dem Jugendschutz verboten sind.
4.8. Schäden, die am Inventar von Soccer Challenge durch Teilnehmer mutwillig entstehen, werden dem Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
4.9. Jeder Teilnehmer muss während der Durchführung des Camp oder des Individualtrainings den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Die Teilnahme kann von der Erbringung dieses Nachweises abhängig gemacht werden.
4.10. Jeder Teilnehmer muss während der Camp- oder der Individualtraining-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und seinem Alter angemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt. Gesundheitliche Probleme sind vor Beginn des Camps oder des Individualtrainings mitzuteilen.
4.11. Der Teilnehmer kann vom Camp oder vom Individualtraining ausgeschlossen werden, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen nicht gewachsen ist oder nachträglich bekannt wird, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren. Die bereits bezahlten Kursbeiträge werden nicht rückerstattet

5. Zahlungsmodalitäten

5.1. Mit der (Online) Anmeldung zu einem Camp oder einem Individualtraining entsteht (unabhängig vom Status der Zahlung der Kursgebühr) ein verbindlicher Vertrag zwischen den Kunden und Soccer Challenge. Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr muss im Anschluss an die Anmeldung erfolgen (bei kurzfristigen Kursanmeldungen in jedem Falle vor Kursbeginn). Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Anmeldung zu erfolgen. Bei Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, sind die Gebühren unverzüglich, jedoch spätestens einen Tag vor Kursbeginn zu zahlen (Tag des Einlangens am Konto von Soccer Challenge). Soccer Challenge ist berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme am Camp oder am Individualtraining zu verweigern, sollte die Teilnahmegebühr am ersten Tag vom Camp oder am ersten Tag vor dem Individualtraining nicht beglichen sein.

6. Stornobedingungen, Wochenwechsel, Campabsage und Rücktrittsrechte

6.1. Die Stornierung kann nur per Email an camp@soccer-challenge.at erfolgen. Alle anderen Stornierungen können nicht anerkannt werden.
6.2. Erfolgt der Rücktritt von der Anmeldung zu einem Camp, so fallen Stornogebühren an:
  • 14 Tage Rücktrittsrecht, vom Tag der Online Anmeldung an gerechnet.
  • 50% Stornogebühr nach 14 Tagen, vom Tag der Online Anmeldung an gerechnet.
  • 75% Stornogebühr innerhalb der letzten 7 Tage vor Camp-Beginn.
  • 100% Stornogebühr bei Nichterscheinen bei Camp-Beginn.

6.3. Sobald eine Individualtraining-Buchung und -Einzahlung erfolgt, müssen die Trainingseinheiten innerhalb einer klassischen Fußballsaison (01.07. – 30.06.) verbraucht werden. Offene und ausständige Einheiten werden nicht in der folgenden Saison berücksichtig. Die Absage einer Individualtrainingseinheit muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin erfolgen, ansonsten wird eine gesamte Trainingseinheit verrechnet.
6.4. Bei einer gewünschten Verschiebung einer gebuchten Camp-Woche (Wochenwechsel) muss eine Kontaktaufnahme per Mail an camp@soccer-challenge.at erfolgen. Ein Wochenwechsel ist möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Die Entscheidung über einen Wochenwechsel obliegt Soccer Challenge.
6.5. Absage von Seiten des Veranstalters für Ausnahmefälle (Sanierungen von Sportstätten oder ähnlichem) behalten wir uns vor, Camp-Termine oder Individualtrainingseinheiten nach telefonischer Verständigung und Absprache mit Ihnen zu verschieben. Wir sind um eine frühzeitige Bekanntgabe bemüht. Sollte ein Camp-Angebot seitens Soccer Challenge als Veranstalter abgesagt werden, erfolgt eine Rücküberweisung der bereits einbezahlten Teilnahmegebühr. Für den Fall, dass ein bereits laufender Kurs durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung aliquot zu den bereits abgehaltenen Kurseinheiten. Der Wechsel des Kursleiters oder der Kursleiterin begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung durch Soccer Challenge.
6.6. Bei Ausfall des Veranstaltungsortes wird das Camp an einen nach Ermessen von Soccer Challenge Camp geeigneten Veranstaltungsortes verlegt und bis zum Wegfall an diesem abgehalten.

7. Haftung

7.1. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Betrieb auf eigene Gefahr erfolgt und Soccer Challenge weder für Personen noch Sachschäden welcher Art auch immer, insbesondere für Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle, sei es vor, während oder nach der Teilnahme am Camp oder am Individualtraining, bei der Zu- oder Abreise haftet. Wir empfehlen für die Camps oder die Individualtrainingseinheiten eine private Unfallversicherung.
7.2. Es wird allen Teilnehmern eine sportärztliche Untersuchung vor Kursbeginn empfohlen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er/sie die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Camp oder am Individualtraining jedenfalls erbringt und sich verpflichtet, auf Aufforderung der Leitung eine entsprechende ärztliche Bestätigung einzubringen oder einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen, widrigenfalls er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden kann.
7.3. Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps verloren gehen, abhandenkommen oder gestohlen werden.
7.4. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.
7.5. Während dem Betrieb unterstehen Teilnehmer dem Weisungsrecht des Leiters. Wer gegen die Weisungen des Leiters verstößt, kann von der Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Daraus erwächst dem Teilnehmer kein Anspruch auf Ersatz.
7.6. Für sämtliche Ansprüche, die Soccer Challenge gegenüber einem Teilnehmer entstehen, haften beide Elternteile jeweils zur ungeteilten Hand.
7.7. Generell verpflichtet sich der Teilnehmer, den Anweisungen des jeweiligen Leiters Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Verletzung von sich, Dritten oder Gegenständen führen kann, widrigenfalls er/sie vom jeweiligen Camp unverzüglich ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist eine – auch nur anteilige – Refundierung des bereits bezahlten Beitrags ausgeschlossen bzw. verzichtet der Teilnehmer ausdrücklich auf eine derartige Refundierung.
7.8. Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder weisen wir darauf hin, Soccer Challenge als organisatorische Einheit in den Räumlichkeiten, wo die Camps oder Individualtrainingseinheiten stattfinden, lediglich eingemietet ist, und zwar ausschließlich in den jeweils benutzten Räumlichkeiten. Eine Aufsicht durch die Leitung ist daher erst ab dem Betreten und bis zum Verlassen des Veranstaltungsraumes gewährleistet. Soccer Challenge übernimmt keine Haftung für die Wege zum oder vom beaufsichtigten Raum. Die Aufsichtspflicht endet mit Beendigung des Camps.

8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

8.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Soccer Challenge ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
8.3. Wir behalten uns etwaige Änderungen bezüglich Zeiten und Orten vor, ebenso sind Druckfehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen.
8.4. Vertragssprache ist Deutsch.

9. Foto- und Filmrecht

9.1. Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass während und im Rahmen der Camps oder Individualtrainingseinheiten Foto- bzw. Videoaufnahmen ihres Kindes in Form von Einzel- und Gruppenaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit von Soccer Challenge angefertigt, zu diesem Zweck eingesetzt und via Live-Stream, via Internet (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) veröffentlicht werden. Aus dieser Zustimmung werde keine Rechte (z.B. Entgelt) abgeleitet. Dies betrifft die Medien, Internet, Fernsehen, Radio und verschiedene Drucksorten. Weitere Punkte sind aus der Datenschutzerklärung zu entnehmen.